Privateinlage für betriebl. Aufwendungen?

1 Antwort

Leider fehlt der SV, was wichtig für die (richtige) Antwort wäre.

Kommt drauf an, wer der A ist und welche Rechtsform der Betrieb hat.

Das EK müsste steigen oder?

Nur wenn es sich um eine Einzelunternehmung handelt und der A Inhaber ist; wobei dort nur ein fiktives EK besteht.

Sonst dürfte es sich um FK handeln, da der A gegenüber dem Betrieb eine Forderung in Höhe der Zahlung haben dürfte. Nur wenn zuvor eine Kapitalerhöhung beschlossen wurde und die Einzahlung auf das Stammkapital erfolgt, handelt es sich um EK. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen.