Planwagenfahrt?

2 Antworten

Ich zitiere mal aus § 21 Abs. 2 StVO:

Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden.

Eine Planwagenrundfahrt ist keine Fahrt zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck. Sprich: Das mit den Personen auf dem Anhänger fällt flach. Daran kannst du auch durch bauliche oder zulassungsrechtliche Klimmzüge nichts ändern.

Man kann bei berechtigtem Interesse eine Ausnahme vomm Landratsamt erhalten, z.B. bei Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung (Karnevalsumzug).

Weiterhin: Was für ein Nummernschild hat dein Traktor und was für eine Fahrerlaubnis hast du? Eine grüne Nummer und ein L- oder T-Führerschein sind an den land- und forstwirtschaftlichen Fahrtzweck gebunden, und eine Planwagenfahrt ist reines Freizeitvergnügen. Wenn du mit grüner Nummer fährst, begehst du eine Steuerhinterziehung und evtl. passt die Fahrerlaubnis nicht.

Nachzulesen ist das Ganze hier oder hier.


TomJW 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:29

Der Trecker hat Oldtimer Status und hat deshalb ein H Kennzeichen.

Danke für die Info

Wenn der Schlepper schneller als 6km/h fährt, musst du einen riesen Aufwand betreiben und am Ende bekommst Du doch keine Genehmigung...

wird legal eher nichts