Pfandrecht?

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Ich schreibe das jetzt aus deutscher Perspektive, vermute aber, dass da das österreichische Recht wie so oft weitestgehend deckungsgleich sein sollte.

Beim Pfandrecht räumt der Schuldner dem Gläubiger Verwertungsrechte an einer Sache ein, also das Recht, die Sache zur Begleichung der Schuld zu verkaufen. Hierfür muss der Gläubiger aber auch im Besitz der Sache sein.

Der Fahrzeugbrief, also die deutsche Variante des Typenscheins, ist aber bei PKW KEIN Eigentumsnachweis. Entsprechend würde ich hier behaupten, dass die Übergabe nur dieses Dokuments kein wirksames Pfandrecht darstellt, da B ja nicht über die Sache verfügen kann, kein Eigentum daran erworben hat und somit auch im Falle der Nicht-Zahlung der Schuld die Sache nicht weiterveräußern kann.

Relevant wird das also im Falle des Zahlungsausfalls für den B. Das wäre ja der Moment, wo der Verkauf anstehen würde, damit B das Geld zurückbekommt.