Ohringe sofort kaputt-steht mir Ersatz zu?

2 Antworten

Du hast es richtig erkannt. Es geht nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation.

Sofern du die Ohrringe nicht durch falsche Behandlung kaputt gemacht hast, hast du das Recht auf eine Reparatur oder neue Ohrringe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt eine zweijährige Gewährleistung beim Kauf.

Nach 6 Monaten dreht sich allerdings die Beweislast um.

Dass heißt, in den ersten 6 Monaten, ist der Verkäufer beweispflichtig, dass der schaden nicht schon bei Übergabe vorhanden war, das wird dem Verkäufer aber in den seltensten fällen gelingen.

In diesem Fall stehen die Chancen also gut für den Käufer.

Stellt sich nur die Frage, was man macht, wenn sich der Verkäufer stur stellt.

Dann müsste man zunächst schriftlich mahnen mit eineFristsetzung, danach klagen.