Ohringe sofort kaputt-steht mir Ersatz zu?
Hallo,
Ich hatte mir am Freitag Ohringe bei einem Modeschmuck Laden gekauft (kein Juwellier). Diese sind dann nach einmaligem tragen kaputtgegangen.
Im Laden wurde mir dann gesagt, dass aus hygienegruenden leider keine Erstattung moeglich ist. Stimmt das Rechtlich?
Nauerlich kann ich die Ohrringe nicht umtauschen, das steht auch auf der Quittung, aber es handelt sich ja nicht um einen Umtaush sonde um ein defektes Produkt, dass sowieso nicht weiterverkauft weden kann. Da die Ohrringe auch nicht teuer waren, ist klar, dass es keine Produkte fuers Leben sind, aber mehr als 12 Stunden sollten sie schon halten. Es gibt in Deutschland 6 Monate Gewahrleitung auf gekaufte Produkte, wenn ich das richtig Verstehe, gilt das auch bei Modeschmuck?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe nicht vor deswegen jetzt einen Aufstand zu machen, aber moechte nur wissen ob mir in dieser Situation ein Ersatzprodukt zusteht, da mich das schon etwas aergert.
Dankeschoen!
2 Antworten
Du hast es richtig erkannt. Es geht nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation.
Sofern du die Ohrringe nicht durch falsche Behandlung kaputt gemacht hast, hast du das Recht auf eine Reparatur oder neue Ohrringe.
Es gibt eine zweijährige Gewährleistung beim Kauf.
Nach 6 Monaten dreht sich allerdings die Beweislast um.
Dass heißt, in den ersten 6 Monaten, ist der Verkäufer beweispflichtig, dass der schaden nicht schon bei Übergabe vorhanden war, das wird dem Verkäufer aber in den seltensten fällen gelingen.
In diesem Fall stehen die Chancen also gut für den Käufer.
Stellt sich nur die Frage, was man macht, wenn sich der Verkäufer stur stellt.
Dann müsste man zunächst schriftlich mahnen mit eineFristsetzung, danach klagen.