ohne vollmacht?

3 Antworten

Es könnte immerhin sein, dass sowohl Mutter als auch Tochter über die Konten verfügungsberechtigt sind. Dann wäre das keine Probelm und auch nicht zu beanstanden.

Oder hat sie das geld abgehoben oder wie?


Pablo1949  12.10.2015, 14:42

Wenn sie als bevollmächtigte eingetragen ist, dann darf sie das

Pablo1949  12.10.2015, 14:42

Aber sie bereichert sich dadurch ja nicht. Ausserdem kann sie später das konto wieder entsperren

naishaa 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 14:40

einfach dicht gemacht.das man mit der ec karte auch kein geld mehr holen kann.

Meinst du konten einfrieren?