Offener Vollzug ALG1 in Verbindung Umschuldung Wohngeldzuschuss?

1 Antwort

Der Zuschuß ist pfändbar unter gewissen Umständen.Wie das bei dir mit dem Selbstbehalt ist,weiss ich nicht.

Mein Empfehlung ist,dass du dir die Unterlagen sehr sehr genau ansiehst.Klingt selbstverständlich,aber meine persönliche Erfahrung ist,dass gerade in sehr speziellen Fällen soviele Vorschriften bestehen,dass selbst die Mitarbeiter sich da nicht mehr auskennen.

Hatte bei mir beim Kindergeld zur Folge,dass die ständig Unterlagen nachgefragt haben.