Offener Vollzug ALG1 in Verbindung Umschuldung Wohngeldzuschuss?
Hallo ich habe eine Frage an euch. Ich befinde mich im offnen Vollzug und beziehe ALG1 über die Agentur für Arbeit im Rahmen einer Umschulung.
Ich bekomme 938,50 Euro, davon werden natürlich 228,50 Euro Haftkosten plus ein paar Euro Strom abgezogen.
Abzgl. aller Verbindlichkeiten muss ich noch Geld mitbringen für den offnen Vollzug.
Laut eines Mitarbeiters der Agentur habe ich ein Anspruch auf einen Wohngeldzuschuss den müsste ich allerdings bei der Stadt beantragen?
Habe da jetzt einen Termin gemacht.
Ist der Zuschuss pfändbar, auch Rückwirkend geltend zu machen?
Wieso sagt mir das keiner, muss ich der JVA bekannt geben das ich sowas beantrage?
Kriegt die JVA Kenntnis davon?
Bitte nur Leute antworten die sich mit der Materie auskennen. Vielen Dank.
1 Antwort
Der Zuschuß ist pfändbar unter gewissen Umständen.Wie das bei dir mit dem Selbstbehalt ist,weiss ich nicht.
Mein Empfehlung ist,dass du dir die Unterlagen sehr sehr genau ansiehst.Klingt selbstverständlich,aber meine persönliche Erfahrung ist,dass gerade in sehr speziellen Fällen soviele Vorschriften bestehen,dass selbst die Mitarbeiter sich da nicht mehr auskennen.
Hatte bei mir beim Kindergeld zur Folge,dass die ständig Unterlagen nachgefragt haben.