Betreuungsgeld von der ARGE während einer Weiterbildung

3 Antworten

Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Kinder

Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten

Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind

Kindergarten- / Hortgebühren,
Kosten für eine Tagesmutter,
Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.

Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Kinderbetreuungskosten-iSd-Arbeitsfoerderung.html

Ich beschäftige mich auch gerade damit da ich ab März eine schulung machen kann worüber ich mich schon total freue. bei mir ist nur die frage für wem ich das geld bekommen würde.

mein kleinster kommt in Januar in die kita er hat 4-5 h er breuchte dann eine verlängerung. mein 2er ist in der vorschule und er brauch keine verlängerung in der vorschule bleiben die kosten auch immer gleich. meine eine große 11 jahre müsste von Oma betreut werden, 1. wegen hausaufgaben, 2 weil sie nicht alleine mit ihrer großen schwester 15 jahr kann es wäre nur stress hier wenn die beiden ne ganze zeit alleine wären. und ich würde die aufsichtsflicht verletzten laut jugendamt, und ich will stress vermeiden mit irgendwelche ämter.

Die Weiterbildungsmaßnahme ist vermutlich von der Arbeitsagentur - schau mal in den Vertrag, dort muss etwas von SGB3 stehen, dann ist das so.

Aber vielleicht solltest Du den netten Sachbearbeiter fragen, der Dich sogar anruft, um Dir das Geld zu geben. Wow, von sowas habe ich ja noch nie gehört!

Der hatte nur angerufen wegen dem Fahrgeld und da ich den dann einmal am Telefon hatte hab ich dann direkt danach gefragt... weil man sonst ja immer schwierigkeiten hat den für einen zuständigen Sachbearbeiter zu finden und man sonst immer hört ich bin nicht für Sie zuständig sondern der und der Kollege und von denen bekommt man die selbe antwort. Die Weiter bildungsmaßnahme ist von der ARGE nicht von der AGENTUR. Hab von der Arge heut ein schreiben bekommen die wollen nen nachweis für die Kostenpflichtig Kinderbetreuung haben und dann erst bekomm ich das Geld von denen für die Betreuung erstattet eher nicht.

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Genau, diese 130,- Euro kannst du dort bekommen, wenn deine Schwiegermutter dir schriftlich gibt, daß sie auf dein Kind aufpasst. Mehr wirst du dort nicht bekommen. Sollte dein Betreuungsaufwand höher sein, kannst du aber einen Antrag beim Jugendamt stellen. Informier dich dort einfach erst mal unverbindlich. Habe mich vor Kurzem damit beschäftigt, da meine Bekannte in einer ähnlichen Situation war. Viel Glück!

Danke für deine schnelle antwort. Also heist das, dass ich von der ARGE auch die 130 Euro bekomme??? Den der Sachbearbeiter der dafür zuständig ist hatte mir gestern per Telefon gesagt das ich Ihm ein Schreiben fertig machen soll wo drin steht was ich monatlich an Betreuungskosten an meine Schwiegermutter zahlen muss/soll.... aber keine ahnung was für einen Betrag ich da nun rein schreiben soll... ich meine nach §83 des SGB III steht geschrieben das die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden können.... Aber das heist nicht das die ARGE das dann auch in voller höhe machen wird.

Es wäre schon sinvoll wenn ich die vollen 130 Euro zusätzlich bekommen würde da ich momentan ja nur 166 Euro von denen bekomme und wir momentan am Exestensminimum leben müssen aber für die Arge verdient mein Freund einfach zu viel, aber wenn man das auf die Realität bezieht sind 1200 Euro nicht viel.

Ich muss den kleinen morgens nach Düsseldorf bringen und Sie bring mir den kleinen Nachmittags nach Neuss zurück das ist auch schon ne ganz schöne Strecke.

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@Nessaja2091978

Die Oma muss dir bescheinigen, dass du ihr das Geld tatsächlich zahlst. Besser wäre noch, wenn du es wirklich auf ihr Konto überweist. Was sie anschließend mit dem Geld macht, geht niemenden etwas an.

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