Österreich, zahlt Versicherung immer bei Reitunfall?

2 Antworten

Mit der Tierhalterhaftpflicht wird in Deutschland zumindest viel verwechselt. Das würde ich an deiner Stelle hinterfragen: der HALTER ist haftpflichtversichert, nicht das Pferd. Eine Reitbeteiligung anmelden heißt bei den deutschen Versicherern vielfach, dass man erklärt, dass die RB Mithalter ist. RB wird spätestens dadurch, oft schon über den RB Vertrag (egal, ob mündlicher oder schriftlicher Vertrag) selbst zum Tierhalter. Damit sind Schäden, die das Tier an der RB anrichtet, nicht mehr Schäden eines Dritten, sondern fallen aus der THV des Pferdebesitzers weg. Die RB muss sich selbst eine THV abschließen, weil sie Halterstatus hat. Ansonsten ist sie nicht versichert, wenn das Tier in ihrer Obhut Dritten Schaden zufügt.

Was ein Reiterpass mit einer KV zu tun haben soll, lässt sich aus deutscher Sicht nicht erklären. Bei uns hier ist er nur ein Instrument, seine eigene Ausbildung darstellbar zu machen, hat aber keinerlei Relevanz.

Das ist einfach ein Freizeitunfall, da passiert auch nichts punkto Versicherung usw das ist völlig unwichtig ABER solltest du jemanden warum auch immer verletzen brauchst du auf jeden Fall einen Rechtsschutz den solltest du sowieso haben