Nutzen-Lasten-Übergang bei Erbgrundstück?

1 Antwort

Beim Erbfall verhält es sich ein klein wenig anders als beim Verkauf. Mit dem Erbfall passiert der Eigentumsübergang kraft Gesetz sofort mit dem Todesfall und nicht erst mit dem Grundbucheintrag. Das ist in §1922 BGB so geregelt. Somit gehen auch die Mietverhältnisse zu diesem Zeitpunkt gemäß §566 BGB (analoge Anwendung) auf den/die Erben über.

So ganz verstehe ich die Frage aber nicht, denn wenn der Eigentümer, der verstorben ist, bisher die Mieteinnahmen bekommen hat, wem sonst außer den Erben sollen dann die Mieteinnahmen zustehen.


Klingone77 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 05:11

Vielen Dank. Als Testamentsvollstrecker erwarte ich noch Nachfragen des Finanzamtes zum Nachlass. Und ich muss wohl auch eine Steuererklärung abgeben für die Erbengemeinschaft, wenn ich das richtig sehe. Da sind die Mieteinnahmen schon höher, wenn der Nutzen Lasten Übergang ein halbes Jahr vor dem Erbschein erfolgte.

Renick  24.11.2019, 07:57
@Klingone77

Okay verstehe. Das würde die Erbschaftssteuer natürlich beeinflussen, wenn der Eigentumsübergang nicht zum Zeitpunkt des Todes erfolgen würde.

ich muss wohl auch eine Steuererklärung abgeben für die Erbengemeinschaft, wenn ich das richtig sehe.

Für die Erbschaftssteuer Nein. Hierfür muss jede Person der Erbengemeinschaft seine eigene Steuererklärung machen. Lediglich für die Verwaltung der Immobilie gibt es weitere steuerliche Aspekte, also soweit es wirklich die gemeinsame Angelegenheit ist.