"no urbanizable" beim Landkauf in Spanien?
Bedeutet dies, dass man kein Haus auf seinem Grundstück bauen darf? Wir dachten ab 10 000 m² wäre es grundsätzlich erlaubt 2% zu bebauen. Oder gilt dies nur für (die Provinz) Valencia?
Wie ist es, wenn auf einem "no urbanizable"-Grundstück bereits eine Ruine steht?
Herzlichen Dank!
1 Antwort
Das mit den 2% ist wohl für suelo rústico gedacht. Suelo no urbanizable ist noch eine Stufe strenger. Auf jeden Fall muss hier aber sowohl das Gemeinde- als auch das Recht der Autonomieregion konsultiert werden, welche hiervon Ausnahmen machen können. Von staatlicher Seite aus ist das zunächst unter bis zu 5 Jahren Haft und Demolierung des Gebäudes unbebaubar. Punktuelle Ausnahmen obliegen der Autonomieregion und Gemeinde.
Genau. Es ist grundsätzlich no urbanizable, aber die Gemeinde und auch die Autonomieregion können hiervon vereinzelt Ausnahmen zulassen. Das musst du dort dann direkt erfragen. An beiden Stellen.
Danke sehr.
Hältst Du es also für möglich, dass es durch gute Argumente oder Bestechung denkbar wäre, auf einem no urbanizable-Land eine Baugenehmigung zu bekommen?
Nein, auf keinen Fall. Da verwechselst du was. Es gibt eine staatliche Einteilung. Die kann von den Autonomiegebieten und Gemeinden weiter spezifiziert werden, welche mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind.
Gute Argumente oder Bestechung spielen darin keine Rolle, sondern eben ob die Autonomieregion und/oder Gemeinde hier Ausnahmen in ihrem amtlichen Flächennutzungsplan oder der Gemeindeverordnung stehen hat.
Es kommt hier nicht auf das Argument eines Einzelnen an, sondern ob das autonome Parlament oder die Gemeinde das in ihrer Sitzung so beschlossen hat. Wenn nicht, keine Chance.
Allerbesten Dank, für Deine präzise und weiterhelfende Antworten! Damit können wir viel anfangen!
Herzlichen Dank!
Bedeutet dies tatsächlich, dass es trotz der Bezeichnung "no urbanizable" Ausnahmen geben kann? Oder hab ich Dich falsch verstanden?