"no urbanizable" beim Landkauf in Spanien?

1 Antwort

Das mit den 2% ist wohl für suelo rústico gedacht. Suelo no urbanizable ist noch eine Stufe strenger. Auf jeden Fall muss hier aber sowohl das Gemeinde- als auch das Recht der Autonomieregion konsultiert werden, welche hiervon Ausnahmen machen können. Von staatlicher Seite aus ist das zunächst unter bis zu 5 Jahren Haft und Demolierung des Gebäudes unbebaubar. Punktuelle Ausnahmen obliegen der Autonomieregion und Gemeinde.

NityaDevas 
Fragesteller
 27.02.2022, 16:13

Herzlichen Dank!
Bedeutet dies tatsächlich, dass es trotz der Bezeichnung "no urbanizable" Ausnahmen geben kann? Oder hab ich Dich falsch verstanden?

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elbicho  27.02.2022, 16:14
@NityaDevas

Genau. Es ist grundsätzlich no urbanizable, aber die Gemeinde und auch die Autonomieregion können hiervon vereinzelt Ausnahmen zulassen. Das musst du dort dann direkt erfragen. An beiden Stellen.

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NityaDevas 
Fragesteller
 27.02.2022, 16:21
@elbicho

Danke sehr.
Hältst Du es also für möglich, dass es durch gute Argumente oder Bestechung denkbar wäre, auf einem no urbanizable-Land eine Baugenehmigung zu bekommen?

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elbicho  27.02.2022, 16:52
@NityaDevas

Nein, auf keinen Fall. Da verwechselst du was. Es gibt eine staatliche Einteilung. Die kann von den Autonomiegebieten und Gemeinden weiter spezifiziert werden, welche mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind.

Gute Argumente oder Bestechung spielen darin keine Rolle, sondern eben ob die Autonomieregion und/oder Gemeinde hier Ausnahmen in ihrem amtlichen Flächennutzungsplan oder der Gemeindeverordnung stehen hat.

Es kommt hier nicht auf das Argument eines Einzelnen an, sondern ob das autonome Parlament oder die Gemeinde das in ihrer Sitzung so beschlossen hat. Wenn nicht, keine Chance.

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NityaDevas 
Fragesteller
 27.02.2022, 16:53
@elbicho

Allerbesten Dank, für Deine präzise und weiterhelfende Antworten! Damit können wir viel anfangen!

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