Namemsrecht griechisch deutsche Hochzeit?
Hi, ich bin deutsch mein Freund grieche. Nun haben wir eine gemeinsame Tochter. Da ich noch allein Sorgeberechtigt bin hat sie meinen Nachnamen. Jetzt überlegen wir zu heiraten (sind jetzt 10 Jahre ein Paar) aber es gibt streit mit dem Nachnamen. Jeder möchte seinen Namen behalten oder halt einen Doppelnamen. Doch nach deutschem Recht ist ein doppelnachname nicht zulässig und wenn jeder seinen behält, welchen Namen sollen wir unserer Tochter geben.
Nun hab ich gelesen das man nach dem griechischen Recht jeder seinen Namen behält und das Kind einen Doppelnachnamen bekommt.
Nun war meine Frage ob sich damit jemand auskennt, denn unsere Tochter ist auch deutsch und wenn es wirklich geht wo müsste man dann heiraten und wird es in Deutschland annerkannt?
Liebe Grüße
Steinbockkind
2 Antworten
Denkt doch beide an euer Kind. Bei der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit ist es sicher das Sinnvollste dem Kind und letztlich auch euch den Deutschen Namen zu geben. Denkt doch nur an die Lehrstellensuche...
Da sie schon ausländische Vornamen hat dürfte der Nachname auch nicht viel ausmachen. Aber aus dem grund will ich eher einen Doppelnachname als das sie nur seinen Namen hat.
Da ihr in Deutschland heiraten oder leben werdet, dann gilt auch deutsches Recht, soweit ich weiß.