Nachzahlung?

2 Antworten

Eine jährliche Abrechnung ist üblich. Wenn diese nachgeholt wird, dann gilt n.m.K.:

Wenn früher zu wenig Nebenkosten gezahlt wurden, dann hat ab dem 2. Jahr der Vermieter das Pech, denn seine Forderung verfällt. Deine Forderung, wenn ein Guthaben zu Deinen Gunsten errechnet wird, ist nicht verfallen.

Nach einem Jahr wäre das hinfällig aber komisch ist das schon


Susanne123270 
Beitragsersteller
 26.11.2023, 20:13

Ja, ich glaube ich warte noch die 4 Monate ab und wenn wieder nichts kommt, werde ich mich mal bei paar Nachbarn umhören oder ich spreche ihn persönlich darauf an. Was denkt ihr?

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