Nach der Obhutnahme wieder nachhause?

4 Antworten

§42 SGB 8 sagt hierzu:

(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich 1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder

Heißt: Du kannst jederzeit nach Hause, nachdem abgeklärt wurde, dass keine Gefährdung für dich besteht.

Dass das ein bisschen mühsam sein kann, sollte vielleicht als Impuls reichen, künftig nicht mehr solche Überreaktionen zu begehen.

SangreNegra69 
Fragesteller
 09.02.2013, 17:07

Wie lange kann das dauern bis das Jugendamt sicher sein kann das für mich keine Gefahr besteht? Ich mein, ich werde mich ja auch mit ihnen in Kontakt setzen und sagen das ich zurück will. Und wäre ich Zuhause bzw meine Gesundheit in Gefahr würde ich ja nicht sagen das ich zurück will.

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Jule59  09.02.2013, 18:39
@SangreNegra69

Und wäre ich Zuhause bzw meine Gesundheit in Gefahr würde ich ja nicht sagen das ich zurück will.

So einfach ist das nicht. Oft wollen auch schwer misshandelte Kinder nach Hause zurück - sei es aus Angst, sei es, weil sie ihre Eltern trotz allem lieben. Aus diesem Grund sind die Jugendämter gehalten, sich genau anzusehen, wie sie eine solche Aussage zu bewerten haben.

Wie lange das dauert, lässt sich nicht sagen, da es von der derzeitigen Arbeitsbelastung des zuständigen JA abhängt.

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SangreNegra69 
Fragesteller
 13.10.2015, 00:06
@Jule59

ich wurde ja nicht misshandelt. Sie wussten ja um was es ging. Meine Mutter wollte nicht akzeptieren das ich meinen eigen Lebenstil gewählt habe, was nun mal Gothic war.
Ich konnte sofort wieder heim und meine Eltern akzeptieren mich heute so wie ich bin und ich mache sogar eine Ausbildung als Krankenschwester.

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so wie Du reingekommen bist kommste auch wieder raus - Du mußt mit dem Jugendamt sprechen und denen klarmachen, daß Du wieder nachhause willst - das ganze war von Dir und den Eltern eine unüberlegte Handlung - also auf gehts spricht mit den Leuten - es wird scho wieder das glaubt ein Buntspecht -

Sicherlich bist du in einer Notunterkunft vom Kinder- und Jugendnotdienst erstmal untergebracht worden. Da du jetzt wieder nach Hause willst, solltest du mit jemandem dort offen reden und erklären, was los gewesen ist und du jetzt willst.

Im Normalfall darfst du dann sicherlich sofort nach Hause, wenn es nicht gerade in der Nacht ist und andere Umstände es verhindern.

Da du als Selbstanzeiger beim Jugendamt geltend bist, kannst du diese natürlich auch wieder zurücknehmen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Viel Glück

Naja so einfach geht das nicht, man kann nicht einfach so mal auf die Pauke hauen und dann alles wieder rückgängig machen, pubertäre Spielchen spielt das Jugendamt nicht unbedingt mit. Du wärst nicht die erste Jugendliche, die frühestens in einem Jahr wieder zurück kann.

SangreNegra69 
Fragesteller
 13.10.2015, 00:04

Ich konnte sofort wieder zurück und meine Eltern haben sich abgefunden mit meinem Lebensstil. Das war kein Spielchen, sie hatten mir meine Identität geklaut indem sie alle meine Sachen und Klamotten umgetauscht haben. Es hat was bewirkt.

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