Mutter und Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft.?

1 Antwort

an ein sozialpsychiatrisches zentrum zwecks beratung und an eine erziehungsberatungsstelle und auch an das jobcenter evtl. sie sollte den 21 jährigen raus werfen. er möge sich eine eigene wohnung suchen und ausziehen. dabei kann ihm das wohnungsamt helfen. er ist erwachsen.


fiella 
Fragesteller
 29.05.2022, 17:19

Der Jobcenter sagt die kann ihn nicht raus werfen. D.h. 6 Wochen kann die aber dann muss sie ihn wieder aufnehmen. Aber das mit den Beratungsstellen werde ich meiner Freundin ausrichten. Danke noch mal.

0