Muss man nach dem Trennungsjahr einer Scheidung zustimmen?

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es war mal so das man 3 jahre warten mußte dann wird man auf jeden fall geschieden wenn das andere auch geregelt ist


simeon2006 
Beitragsersteller
 04.01.2010, 19:41

Was meinst du mit dem anderen???

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weissetaube  04.01.2010, 19:44
@simeon2006

bei der scheidung wird ein versorgungsausgleich gemacht wegen der rente, das muß auf jeden fall vorher geregelt sein auch sollt man sich über kinder oder unterhalt einig sein,sowie wer was bekommt solange noch was streitig ist kann verzögert werden

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NEIN - DAS tRENNUNGSJAHR IST DAFÜR DA - DAMIT SICH DIE eHEPARTNER EVENTUELL WIEDER ZUSAMMENRAUFEN

Das Trennungsjahr ist ein Argument für das Scheitern der Ehe. Die Scheidung kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn beide sich scheiden lassen wollen. Im Zweifelsfall kann das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert werden. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt die Ehe als gescheitert, auch wenn einer von beiden nicht mit der Scheidung einverstanden ist. Das Gericht muss beim Scheidungsverfahren prüfen, ob noch andere Kriterien erfüllt sind, die ein Scheitern der Ehe belegen. Wenn es unzumutbar ist, das Ende des Trennungsjahres abzuwarten, kann es auch abgekürzt werden, z.B. im Falle häuslicher Gewalt. Das Wohl der Kinder spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Informationsquelle: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-voraussetzungen/

Stimpt das wierklich wenn der eine sich nicht Scheiden lassen wiel ,das mann trotzdem geschieden wird, das ist wichtieg das ich das weis den der wiel auf krank machen,um siech nicht scheiden zu lassen, er läst mich auch nicht in ruhe ehr belästiegt mich jeden tag kompt auf meine arbeit beleidiegt mich ,nachbarn sagen das ehr mich jeden abend beobachtet ob ich zu haus bin unterstelt mir ich habe einen neuen was nicht stimpt was kann ich machen das das schnellen geht ich habe jetzt 2 monate erst rum

Wenn der Partner , der den Scheidungsantrag gestellt hat, nach dem Trennungsjahr geschieden werden will und die Ehe nicht mehr fortsetzen möchte, da er z.B. einen anderen Partner hat, wird die Ehe in der Praxis auch ohne Zustimmung des anderen Partners geschieden werden: es sei denn, er macht einen Härtefall für sich geltend.