Muss man beim Pflegedienst die Parkstrafen selber zahlen oder gibt es ausnahmen?

5 Antworten

Der Arbeitgeber ist nicht für Verkehrsverstöße seiner AN verantwortlich, und Sonderrechte genießen Pflegedienste auch nicht. Die Problematik sehe ich auch, aber auch keine einfache Lösung.

... da ja auch der Postzusteller aufgeschrieben wird, sehe ich keine Möglichkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Servus, ja Bußgelder wegen falsch Parken muss sie selber zahlen, denn sie hat ja die Wahl, sich einen passenden Parkplatz zu suchen.

Allerdings weiß ich, dass manche Pflegedienste Sondergenehmigungen haben, falls ihrer eine solche nicht hat, könnte sie dem Betrieb vorschlagen eine solche für die Autos zu beantragen. Die Malteser haben solche und dürfen damit bis auf Rollstuhlparkplätze und Feuerwehrzufahrten alles zum Parken nutzen limitiert auf eine Stunde.

Viele Arbeitgeber in diesem Bereich übernehmen stillschweigend die Knöllchen, weil sie das billiger kommt als die Arbeitszeit der Pflegekräfte, die permanent um den Block fahren müssen, bis sie einen passenden Parkplatz gefunden haben.

Auch zögern Polizei und kommunale Parkwächter oft, Strafzettel an ambulante Pflegedienste auszustellen, wenn sie nicht gerade verkehrsbehindernd parken.