Muss ich nach der Berufsschule wieder arbeiten?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt: Du wirst für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freigestellt (§ 15 Berufsbildungsgesetz), die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen. Beginnt dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so ist eine Beschäftigung im Unternehmen an diesem Morgen nicht erlaubt. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:

  • Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.
  • Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen der Tage. Es kann also sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Besprich mit deinem Betrieb, wie er dies handhabt.
  • Bist du unter 18 Jahren alt, gilt darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz. §8 des Gesetzes besagt, dass deine Arbeitszeit pro Woche insgesamt 40 Stunden / 8 Stunden täglich nicht überschreiten darf. Steht in deinem Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl, so gilt diese.

Ich muss das nicht, da ich Blockunterricht habe.

Ich kenne aber jemand, der das nicht muss. Der darf vom Betrieb aus zuhause bleiben, selbst wenn die Schule mal ausfallen sollte. Ist also abhängig vom jeweiligen Betrieb.

Frag doch deinen Ausbilder ob du nochmal in die Firma musst. Ansonsten ist es gesetzlich, nochmal in die Firma zu kommen unter 5 Unterrichtsstunden

Ja, du müstest in den Betrieb.

Bei meinen Auszubilden halte ich es so, wenn die mir sagen das die letzten Stunden ausfallen, dürfen die danach frei machen.

Ehrlichkeit wird bei mir belohnt und das wissen meine beiden Azubis.