Muss ich mich während desTrennungsjahres ummelden??
Habe mir eine möblierte Wohnung genommen und damit das Trennungsjahr eingeleitet. Muss ich mich jetzt ummelden?
4 Antworten
Wer eine Wohnung bezieht hat dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug zu erledigen.
Dafür brauchst du deinen Ausweis, und eine Bescheinigung von demjenigen, von dem du die Wohnung hast darüber, dass, und wann du eingezogen bist.
ABER:Das Bundesmeldegesetz kennt explizite Ausnahmen für die Meldepflicht.
Du musst einen Wohnsitz immer dann nicht anmelden, wenn du weißt, dass du ihn nicht für mehr als 6 Monate beziehen wirst.
Wenn du in der neuen Wohnung nur 3 Monate bist, musst du dich dort nicht anmelden.
Du bist umgezogen, ergo musst Du Dich innerhalb der vorgeschriebenen Frist .... 14 Tage .... ummelden, bzw. mit 2. Wohnsitz anmelden, soweit Du Deinen 1. Wohnsitz in der ehelichen Wohnung nicht aufgibst.
Soweit mir bekannt ist, muss man sich in einem bestimmten Zeitraum nach dem Umzug ummelden
Auch ohne Trennungsjahr müsstest du dich ummelden wenn du ausziehst.
Auch wenn ich noch auf der Suche nach der besseren Wohnung bin? Ist j erst einmal nur ein möbliertes Zimmer für 3 Monate