Muss ich meine Tannen absägen?
Hallo... Ich habe mal eine Frage! Wir haben an unserem Grundstück Tannen stehen, die nun mittlerweile über 15 Jahre dort stehen und an die 10 m hoch sind! Wir wollte nun wie alle paar Jahre die Äste zurück schneiden, die bei unserer Nachbarin über den Zaun ragen! Gestern hat sie uns dann mit nicht ganz freundlicher Stimme mitgeteilt, dass wie die Tannen auf 2,50 m zurück schneiden müssen... Sie hat kein Licht in der Küche war die Begründung! Muss ich wirklich meine Tannen "köpfen"? Ich meine es ist klar, wenn ich Tannen 7,5 Meter von oben absäge hat der keine überlebenschance! Wie sieht die rechtslage aus? Danke
6 Antworten
wenn sie an der grundstücksgrenze stehen, ja kann es sein, den genauen abstand kenn ich nicht
wenn sie auf der grenze stehen, ist es auf jeden fall so
das sind auch bundeslandgesetze, ist in jedem anders
Die Nachbarin kann bei zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzten Bäumen, deren Beseitigung verlangen. Steht ein Baum allerdings einige Jahre unbeanstandet nahe der Grundstücksgrenze verliert sie diesen Anspruch. Auch Baumschutzsatzungen können ein Fällen des (mittlerweile stattlichen) Baumes verbieten - obwohl Nadelbäume dort oft ausgenommen werden.
Ja, das mein ich damit... die stehen da schon 15 Jahre! NIE hat sie was gesagt und JETZT soll ich die 10 Meter hohen Bäume auf auf 2,50 m runterschneiden!
hätte sie eher was gesagt, hättest du die Bäume (ich nehme an, die stehen zu nah an der Grenze) wohl entfernen müssen, aber jetzt nicht mehr.
die stehen ca 1,5 meter vor dem Zaun.. keine ahnung ob das zu dicht dran ist... aber nunja, ich werde sie definitiv nicht auf 2,50 runter schneiden! Es hatte schon einen Grund die da hinzupflanzen! Ich muss dazu sagen, das meine Eltern das Problem vor 20 Jahren schon hatten mit der gleichen Nachbarin, da hat sie Benzin gegen die Tannen gekippt, das die eingegangen sind! Und ich habe dann neue gepflanzt!
Auch wenn sie bis jetzt jahrelang nichts gesagt hat - in der Frage wirst du dich nicht auf ein Gewonhheitsrecht berufen können. ;-)
gem. § 50 NNachbG dürfen an dieser Stelle Bäume bis zu einer Höhe von 5 m stehen. Wachsen dei Böume höher, hat die nachbarin einen Anspruch darauf, dass sie auf diese Höhe gekürzt werden (§ 53 NNachbG). Der Anspruch, die Bäume zurückschneiden zu lassen, verjährt 5 Jahre, nachdem die Bäume größer als 5 Meter geworden sind (§ 54 II NNachbG).
Und bei der nächsten Aktion mit Benzin o.ä, rate ich zur Strafanzeige und zur Klage wegen Schadensersatz.
och ne, die Nachbarschaftsgesetze der Länder sehen ganz einhellig eine Frist vor, innerhalb der Beseitigungsanspruch geltend gemacht werden muss ... aber irgendwer weiß es immer besser
Das ist gar nicht so einfach zu beurteilen. Wir kennen weder die Bebauungsvorschriften noch die Gegebenheiten vor Ort.
Richtig ist aber dass Tannen nicht unter die schutzbedürftigen Bäume fallen, zu deren Fällung man erst mal eine Genehmigung braucht.
Wenn deine Tannen der Nachbarin das Licht nehmen dann kann sie natürlich verlangen dass die Tannen 'geköpft' werden. Besser ist es, wenn du dich auf zivilem Wege mit ihr einigst, bevor da eine Anordnung vom zuständigen BAuamt in dein Haus flattert. ;-)
Ich gehe mal davon aus das es mit den Tannen so ist wie mit anderen Bäumen,ab einer gewissen höhe darfst du die ohne genehmigung gar nicht einfach abschneiden,wenn ihr sie nur ein stück kürzt schneidet ihr ja auch die Krone ab,danach sollte die Tanne eh nicht mehr wachsen und ihre höhe dann so bei behalten
Wenn ich Tannen auf 2,50 kürze, kann ich sie gleich fällen, da sie dann sterben! Wir haben die Extra da hingepflanzt, dass sie uns nicht in die Wohnung gafft! nun sind die ja auch nicht erst seit gestern 10 meter hoch... hätte sie nicht vorher ihren mund aufmachen können? Wie ich das aus den seiten rauslese, haben gepflanzte Bäume nach 5 Jahren Bestandschutz!!!
nach 5 Jahren Bestandschutz
also in NRW wärs nach 6 Jahren aber grundsätzlich ja ... deine Bäume haben Bestandsschutz.
§ 47 NachbG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det272490
vorausgesetzt, sie dürfen überhaupt gefällt/ beschnitten werden, katja....