Muss ich meine Tannen absägen?

7 Antworten

wenn sie an der grundstücksgrenze stehen, ja kann es sein, den genauen abstand kenn ich nicht

wenn sie auf der grenze stehen, ist es auf jeden fall so

das sind auch bundeslandgesetze, ist in jedem anders

Antwortbaer  07.03.2013, 08:51

vorausgesetzt, sie dürfen überhaupt gefällt/ beschnitten werden, katja....

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Das wirst du wahrscheinlich müssen. Allerdings kann ich nicht verstehen, warum du nicht freiwillig die Tanne weg machst. Immerhin hat der Nachbar erhebliche Nachteile. Du würdest auch nicht gerne in einer dunklen Küche hocken.

Die Nachbarin kann bei zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzten Bäumen, deren Beseitigung verlangen. Steht ein Baum allerdings einige Jahre unbeanstandet nahe der Grundstücksgrenze verliert sie diesen Anspruch. Auch Baumschutzsatzungen können ein Fällen des (mittlerweile stattlichen) Baumes verbieten - obwohl Nadelbäume dort oft ausgenommen werden.

Duninchen 
Fragesteller
 07.03.2013, 09:00

Ja, das mein ich damit... die stehen da schon 15 Jahre! NIE hat sie was gesagt und JETZT soll ich die 10 Meter hohen Bäume auf auf 2,50 m runterschneiden!

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jippijajey  07.03.2013, 09:07
@Duninchen

hätte sie eher was gesagt, hättest du die Bäume (ich nehme an, die stehen zu nah an der Grenze) wohl entfernen müssen, aber jetzt nicht mehr.

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Duninchen 
Fragesteller
 07.03.2013, 09:12
@jippijajey

die stehen ca 1,5 meter vor dem Zaun.. keine ahnung ob das zu dicht dran ist... aber nunja, ich werde sie definitiv nicht auf 2,50 runter schneiden! Es hatte schon einen Grund die da hinzupflanzen! Ich muss dazu sagen, das meine Eltern das Problem vor 20 Jahren schon hatten mit der gleichen Nachbarin, da hat sie Benzin gegen die Tannen gekippt, das die eingegangen sind! Und ich habe dann neue gepflanzt!

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Wenne  07.03.2013, 09:33
@Duninchen

Auch wenn sie bis jetzt jahrelang nichts gesagt hat - in der Frage wirst du dich nicht auf ein Gewonhheitsrecht berufen können. ;-)

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jippijajey  07.03.2013, 09:34
@Duninchen

gem. § 50 NNachbG dürfen an dieser Stelle Bäume bis zu einer Höhe von 5 m stehen. Wachsen dei Böume höher, hat die nachbarin einen Anspruch darauf, dass sie auf diese Höhe gekürzt werden (§ 53 NNachbG). Der Anspruch, die Bäume zurückschneiden zu lassen, verjährt 5 Jahre, nachdem die Bäume größer als 5 Meter geworden sind (§ 54 II NNachbG).

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?t=136264492483944868&sessionID=15501950451988569289&chosenIndex=Dummy_nv_6&templateID=document&highlighting=off&xid=173005,1

Und bei der nächsten Aktion mit Benzin o.ä, rate ich zur Strafanzeige und zur Klage wegen Schadensersatz.

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jippijajey  07.03.2013, 09:37
@Wenne

och ne, die Nachbarschaftsgesetze der Länder sehen ganz einhellig eine Frist vor, innerhalb der Beseitigungsanspruch geltend gemacht werden muss ... aber irgendwer weiß es immer besser

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Das ist gar nicht so einfach zu beurteilen. Wir kennen weder die Bebauungsvorschriften noch die Gegebenheiten vor Ort.
Richtig ist aber dass Tannen nicht unter die schutzbedürftigen Bäume fallen, zu deren Fällung man erst mal eine Genehmigung braucht.
Wenn deine Tannen der Nachbarin das Licht nehmen dann kann sie natürlich verlangen dass die Tannen 'geköpft' werden. Besser ist es, wenn du dich auf zivilem Wege mit ihr einigst, bevor da eine Anordnung vom zuständigen BAuamt in dein Haus flattert. ;-)

Ich gehe mal davon aus das es mit den Tannen so ist wie mit anderen Bäumen,ab einer gewissen höhe darfst du die ohne genehmigung gar nicht einfach abschneiden,wenn ihr sie nur ein stück kürzt schneidet ihr ja auch die Krone ab,danach sollte die Tanne eh nicht mehr wachsen und ihre höhe dann so bei behalten