MUSS ich ein Äußerungsbogen von der Polizei ausfüllen?

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Es kommt ein bisschen drauf an. Wie schon hier gesagt wurde hängt das ein bisschen von deinem Interesse daran ab, ob das wirklich verfolgt wird. Wenn es nur bei einer Warnung bleiben sollte, würde ich das gegenüber der Polizei auch so äußern (das habe ich auch schonmal gemacht).

Grundsätzlich musst Du juristisch gesehen auf kein Schreiben der Polizei reagieren und dann auch als Zeuge dort keine Angaben machen. Das wäre nur bei der Staatsanwaltschaft/vor Gericht verpflichtend. Allerdings lässt sich natürlich darüber streiten, ob man der Polizei nicht vielleicht trotzdem bei den Ermittlungen helfen sollte.

Fazit:
Diesen Wisch da musst Du nicht ausfüllen, aber es wäre ratsam, der Polizei kurz deine Situation zu erklären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Throwaway47352 
Fragesteller
 07.01.2021, 11:58

Vielen lieben Dank, ich habe echt viele nicht ernstgemeinte Antworten bekommen, aber die? Danke sehr :)

Liebe Grüße

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