Muß ich die Leerung der Grundstückskläranlage bezahlen,obwohl ich regelmäßig Abwassergebühren bezahle?

2 Antworten

Es kommt bei diesen Problemen immer auf den genauen Text der jeweiligen Entwässerungssatzung an. Die solltest du dir schicken / zeigen /erläutern lassen und vor allem den Paragraphen, der besagt, dass oohne Enleitung in den öffentlichen Kanal trotzdemAbwassergebühren anfalllen (Wie ist es übrigens mit dem Regenwasser? ) Eigentlich werden Gebühren nur für eine tatsächliche Nutzung öffentlicher Abwasseranlagen erhoben, wobei die Voraussetzung für den Eintritt der Gebührenpflicht im Einzelnen die tatsächliche Benutzung der Anlagen ist. Wenn du also kein Ab- und Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitest, können eigentich auch keine Gebühren erhoben  werden. Das sagtt eigentlich auch ein Urteil des BVerwG.

Die Frage dürfte eher sein, warum Du Abwassergebühren zahlst, wenn die Abwässer in eine regelmäßig zu leerende Klär-, bzw. Sammelgrube geleitet werden. Zum Leeren wird warscheinlich ein Unternehmer beauftragt, der selbstverständlich zu entlohnen ist....vom Auftraggeber.