Müsste man eigentlich Digitale Käufe verzollen?
Wenn man Produkte kauft muss man die ja versteuern wenn man sie aus dem Ausland einführt.
Aber wenn man im Urlaub online Dienstleistungen kauft, und es 0% MwSt fällig sind (wie in Israel zum Beispiel) und man fährt dann zurück nach Europa, müsste das dann rein rechtlich verzollt werden?
1 Antwort
Nein, die Dienstleistung importierst du ja nicht.
Der Leistungsort lag außerhalb Deutschlands, also gelten die dortigen Umsatzsteuersätze.
Wenn du dir in Österreich die Haare schneiden lässt und dafür 20% USt zahlst, bekommst du die Differenz bei der Einreise nach Deutschland auch nicht ausbezahlt.
Aber wenn man Produkte von außerhalb der EU einführt zahlt man ja EUSt. Und wenn ich auf meinen Handy im Urlaub einen Jahresplan für Microsoft kaufe dann müsste ja rein rechtlich das gleiche anfallen. Ist ja auch ein Produkt. Nur halt das der Zoll das nicht sehen kann. Ob ich ein neues Handy im Koffer habe oder eben eine Dienstleistung am gebrauchten Handy dürfe ja vorm Gesetz keinen Unterschied machen.