Müssen Geschaftsunfaehige ein eigenes Konto haben?
Angenommen, ich bin der gesetzliche Betreuer meines volljährigen Kindes, das bei mir lebt und Grundsicherung oder Unterhalt bekommt. Kann das aufs Konto des betreuenden Eltern teils gehen oder muss da ein eigenes konto her?
3 Antworten
Wenn du der Betreuer deines Kindes bist, dann gehört zum jährlichen Betreuungsbericht auch die komplette Offenlegung der Geldflüsse deines Kindes.
Bei uns hat das Gericht gleich darauf hingewiesen, dass für meinen Sohn ein eigenes Konto angelegt werden sollte.
Ein direkter Zwang zu einem eigenen Konto besteht nicht. Allerdings können sich Probleme ergeben wenn das Mündel kein eigenes Konto hat. Insbesondere muß das Vermögen von Mündel und Betreuer getrennt bleiben was ja ohne eigenes Konto schwierig zu realisieren ist.
Die Vermögensmassen sind getrennt zu halten. Und das geht wohl nicht ohne mindestens zwei Konten.