Miteigentumsanteil?Gehört die Wohnung dazu?

4 Antworten

Das Grundstück wird NICHT unterteilt, sondern die 1000 qm gehören auch gemeinsam. Auf einem Teil davon steht ja auch bereits das Gebäude.

Verkaufen könntest du auch immer nur das Sondereigentum, also deine Wohnung. Ein potentieller Käufer tritt dann an deine Stelle als Miteigentümer.

Das kann da so nicht stehen. Wenn es eine Wohnung gibt, wird die nicht nach MEA aufgeteilt.

Am gemeinschaftlichen Eigentum beträgt der MEA 1/5, also auch an Mauern, Außentüren, Fenstern und Treppenhaus sowie Dach und Keller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man unterscheidet zwischen Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum ist alles, was sich innerhalb deiner 4 Wände befindet. Hier kannst du tun und lassen was du willst, solange es andere nicht tangiert und du die Statik des Gebäudes nicht veränderst.
Fenster, Dach, Außenwände, gemeinschaftlich genutzte Räume und Flächen Die Heizanlage und die Rohinstallation gehören zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsflächen dürfen ausschließlich von dem Eigentümer genutzt werden, dem Sie in der Teilungserklärung zugewiesen wurden. Z.B. Kellerräume, Garagen, Parkplätze oder Gartenflächen.

In Bezug auf Eigentum bedeutet dein Fünftel Miteigentumsanteil z.b. Im Falle eines Totalschadens Brand, Flutschaden etc. würde dir ein Fünftel der Versicherunssumme zustehen. Oder an allen öffentlichen Abgaben die auf das Grundstück entfallen musst du dich mit deinem MEA beteiligen.

Die Nutzung innerhalb der Eigentümer Gemeinschaft ist klar in der notariellen Teilungserklärung geregelt.

ViolaLinea2011 
Fragesteller
 22.05.2020, 14:31

Das ist doch super erklärt,vielen Dank dafür

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Bei WEG gehört ausschließlich das Sondereigentum dir. Über dieses kannst du innerhalb der Vorschriften des WEG frei verfügen, oder auch vererben.

Das Grundstück bleibt immer Bestandteil der Eigentümergemeinschaft. Wenn du so willst, bezahlst du anteilig für 200qm den Gärtner.

Wobei du bei einer WEG mit Anteil 1/5 zu 4/5 in Abstimmungen bei der Eigentümerversammlung immer den kürzeren ziehst. Du sanierst also dann das Haus, wenn der Mehrheitseigentümer dies will.