Mit wieviel Alter darf man die G26.3 für di Feuerwehr machen?

3 Antworten

Grundsätzlich gibt es keine Festlegung ab welchem Alter die Untersuchung durchgeführt werden kann. Das ist einen normale Untersuchung mit Bestandteilen sie auch bei vielen anderen Untersuchungen vorkommen.

ABER, du darfst erst ab 18 als AGT eingesetzt bzw. praktisch ausgebildet werden. Erst zur Ausbildung brauchst du die G 26.3. Es mach also wenig Sinn die Untersuchung schon weit voraus zu machen. Die G 26.3 ist ja in der Regel nur 3 Jahre gültig.

Bei uns gibt es noch eine interner Regelung das zum Ausbildungsbeginn die Untersuchung max. 3 Monate alt sein darf. Gerade bei Leuten in jugendlichem Alter macht das Sinn. Die kennt man meist nicht wirklich lange und sie befinden sich noch in der Entwicklung.

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/DownloadsRechtundVorschriften/Volltext_Fw_Dv/FwDV%207-2005.pdf;jsessionid=1A0A1BA557CBB73997CE3015E7708540.2_cid330?__blob=publicationFile

F wDV 7

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7

3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden,

müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);

Da man erst mit 18 als Atemschutzgeräteträger arbeiten darf, wird man von der Feuerwehr auch dann erst zur Untersuchung geschickt.

Es bringt nichts, wenn man schon mit 16 untersucht würde und mit 18 dann den Lehrgang macht...