Mit PPL(A) zur Lufthansa

2 Antworten

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Hallo,

habe die Frage erst jetzt gelesen und sie interessiert mich.

Nein, eine PPL bringt keinen Vorteil, da LH nach den MPL-Richtlinien der JAR-FCL eine durchgehende Ausbildung vom Fußgänger zum Jetpiloten in einem 2-Mann-Cockpit anbietet. Es ist aber auch kein Nachteil, nur ist die Berufsfliegerei doch etwas unterschiedlich zur Hobbyfliegerei. Aber eine Vorzugsbehandlung gibt es nicht.

Bei der Bundeswehr bekommst Du eine militärische Lizenz, die nur das Muster beinhaltet, das Du fliegen wirst. Die Umschreibung in eine zivile Lizenz ist möglich, aber schwierig, da Militärpiloten unter Umständen bestimmte Voraussetzungen fehlen, die nur mit einigem Aufwand nachzuholen sind. Ein Info darüber gibt es beim Luftfahrt-Bundeamt unter

http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Anerkennung/L4_AnrechTaetigk-militaerischeLuftfahrt.html?nn=23196

und in der JAR-FCL:

"JAR-FCL 1.020 (siehe Seite 17)

Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt (Siehe Anhang 1 zu JAR- FCL 1.005)

Antrag auf Anrechnung:

Erster Satz ist nicht Bestandteil der Bestimmungen

Die Anrechnung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten aus der militärischen Luftfahrt für den Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung gemäß JAR-FCL liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Die Rechte solcher Lizenzen sind bis zur Erfüllung der Voraussetzungen des Anhanges 1 zu JAR-FCL 1.005 auf im Ausstellerstaat eingetragene Flugzeuge zu beschränken."

Da musst Du Dir den Anhang mal anschauen. Es gibt (oder gab) eine Übereinkunft des LBA mit dem Luftwaffenamt über die Umschreibung.

Und mit einer ATPL darfst Du eine Cessna 150 fliegen, sofern das Classrating in die Lizenz eingetragen ist, also ein PIC für SEP bis 2.000 kg Abflugmasse.

Und eine Pilotenausbildung kannst Du an einer zugelassenen Flugschule machen oder bei einem Unternehmen, das eine Ausbildung anbietet. Das sind in Deutschland LH und Air Berlin, in der Schweiz die SWISS und in Österreich die AUA.

Da auch Flugschulen eine durchgehende MPL-Ausbildung anbieten, ist für den Erwerb einer CPL/IR eine PPL nicht erforderlich.

Baerbel1337 
Fragesteller
 14.01.2014, 00:29

Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort! Sie hat mir gut weitergeholfen. Liebe Grüße!

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PPL wird Dir bei der Auswahl wenig nützen. Theoretisch kannst Du mit ATPL eine 150/152/172 fliegen. Aber erst nach Einweisung. Fluglizenzen kannst Du bei Eignung bei der BW für jedes Baumuster erlangen. Sind im zivilen Bereich nur eingeschränkt gültig.

Baerbel1337 
Fragesteller
 29.07.2010, 12:21

Kann man die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer auch bei einem anderen Flugunternehmen als der Lufthansa machen, die einem nach der Ausbildung ebenfalls einen Arbeitsplatz zusichert und die Möglichkeit gibt, das Geld für die Ausbildung zurückzuzahlen? Um CPL(A) zu machen, ist auf jeden Fall die PPL(A) vonnöten, richtig?

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rudim1950  14.01.2014, 20:23
@Baerbel1337

Ja, z. B. bei British Airways im Rahmen des "Future Pilot Programme". Einfach mal bei denen reinschauen. Und dann gibt es noch die SWISS mit SWISS International und SWISS European mit unterschiedlichen Anforderungen. Auch hier mal nachsehen.

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