Mit herpes mit lebensmitteln arbeiten?

2 Antworten

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

Personen, die an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,

an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, ... dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden.

Da ein Herpes simplex labialis eine durch Infektion mittels eines Virus übertragene Hautkrankheit ist, gilt für betroffene Personen also ein Tätigkeitsverbot, sofern sie beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit der in Absatz 2 genannten Lebensmitteln in Berührung kommen.

Lebensmittel nach Abs. 2 sind:

  1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  4. Eiprodukte
  5. Säuglings- und Kleinkindernahrung
  6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  9. Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__42.html

Mein Rat wäre, dem Arbeitgeber morgen eine Nachricht über den akuten Vorfall zukommen zu lassen und mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetzt beim Hausarzt vorzusprechen.