Mit deutschem Pass Militärdienst in der Türkei?!

1 Antwort

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (Hervorhebungen durch mich)

Ich lese das so: Wenn du die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft hast und in die türkischen Streitkräfte eintrittst, dann kannst du die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.

Ahmed1907 
Fragesteller
 12.11.2014, 16:12

Ok danke

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