Minijob mit 13 in NRW?

2 Antworten

Als 13 jähriges Kind darfst du mit Einwilligung deiner Eltern beschäftigt werden. Da du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Kind bist, darfst du für Kinder geeignete Arbeiten bis zu zwei Stunden am Tag ausüben, wie z.B. Zeitungen austragen. Du darfst nicht vor oder während des Schulunterrichtes arbeiten und auch nicht in der Zeit zwischen 18 und 8 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Es kommt darauf an, es gibt welche die nehmen welche ab 18 an manche aber schon ab 13. Ich habe schon Jobinsserate gesehen wo Zeitungsträger ab 13 gesucht werden . Am besten fragst du einfach nach. Meistens werden die dann gesucht um die am Wochenende auszuteilen. Habe selber schon 15 jährige gesehen die Zeitung austragen. Wohne übrigens auch in NRW.