mietkautionsbürgschaft?

3 Antworten

Der Vermieter nimmt statt Geld für die Kaution eine Bürgschaft entgegen, bei der neben den üblichen Abreden der Verzicht auf die Hinterlegung des verbürgten Betrages ausgeschlossen ist und die Zahlung auf erstes Anfordern vereinbart wird.

Läuft was schief und er nimmt die verbürgte Summe in Anspruch, dann fordert er den Bürgen zur Zahlung auf.

Der Bürge holt sich sein Geld später bei Ihnen als Mieter zurück.

Der Vermieter mag Dein Geld nicht haben, weil er es verzinsen müsste.

Deshalb mag er lieber ein Mietkautionskonto, wo die Kaution auf einem Konto hinterlegt wird und nur mit seiner Freigabe nach Deinem Auszug wieder für Dich verfügbar ist.

Wenn etwas schief läuft, würde er Dir keine Freigabe des Kontos für die Bank geben, sondern seinen Anspruch einfordern.

Bei einer Kautionsbürgschaft fließt KEIN Geld. Dann bekommt der Vermieter nur die GARANTIE, dass der Bürgschaftsgeber für die Ausfälle einsteht.

Bekommt der Vermieter die Bürgschaft in bar, darf er darüber ja auch nicht verfügen, sondern muss das Geld zu Regelzinsen für den Mieter anlegen.