Mieterschutz?

3 Antworten

In den Urzustand zurückbauen/erneuern..

Örtlicher Mieterverein.

Klar dürft ihr das Gartentor nicht beschädigen. Auf jeden Fall ist hierfür immer erst eine Rückfrage beim Vermieter nötig. Und vermutlich hätte er nicht zugesagt.

Was ist das denn für eine "andere" Brause, die ihr angebracht habt? Eine normale Handbrause oder etwas Gigantisches, das mit Wand oder Decke verbunden ist?