Make-Up-Artistin halal?

1 Antwort

Es ist für eine Frau zulässig, als Make-up-Artist zu arbeiten, vorausgesetzt, dass sie nur Frauen schminkt und dass sich in ihrem Arbeitsumfeld keine Männer und Frauen vermischen. Außerdem darf dass das verwendete Make-up keine unreinen Bestandteile enthalte und dass die Art des Schminkens keine verbotenen Verfahren umfasst (z. B. das Ausdünnen der Augenbrauen, das Betrachten des Intimbereichs usw.)

Ist aber schwierig diesen Punkten gerecht zu werden.