Mahnung obwohl ich nie eine Rechnung erhalten habe?
Hallo,
ich habe bei einer OnlineapothekeMedikamente im Wert von 31 Euro bestellt und am 28.4. erhalten. Habe nie eine Rechnung oder Mahnung bekommen...
Heute erhielt ich von einem Inkassounternehmen eine Rechnung über 123,21!!!
Auf Nachrfage wurde mir telefonisch gesagt,ich wäre verpflichtet gewesen nach der Rechnung zu fragen und das wäre so rechtens.
Die Apotheke meinte,sie könnten da nichts nehr machen,und ich hätte mich nach der Rechnung erkundigen müssen.
Ist das rechtens?
Mir erscheinen auch die Geschäfsgebüren sehr hoch...was soll ich tun?
Danke DC
1 Antwort
Hallo!
Damit Inkassokosten zu erstatten sind, müsstest du im Zahlungsverzug gewesen sein. Und so wie du es beschreibst, könnte man daran durchaus zweifeln.
Sicher, dass du keine Rechnung bekommen hast? Lag diese den Medikamenten bei? Oder hast du sie per E-Mail bekommen?
Ich höre zum ersten Mal, dass der Schuldner sich um die Beitreibung der Forderung kümmern muss. Natürlich besteht die Zahlungspflicht. Aber damit ein Schuldner zahlen kann, muss er auch wissen wie viel und wohin er zahlen muss. Und erst wenn er trotz Mahnung oder Fristsetzung nicht zahlt, dann kann der Gläubiger mehr machen (Anwalt, Inkasso, ...).
Ich habe ganz sicher keine Rechnung bekommen. Das Inkasso und die Apotheke haben argumentiert, dass ich verpflichtet gewesen wäre die Rechnung anzufordern. Die Apotheke sagt am Tel.sie können da jetzt nichts mehr tun, ich soll mich an das Inkasso wenden...
Wäre dankbar für Argumente aus der Gesetzgebung...