Lucid Verpackungsregister ohne Gewerbe?

1 Antwort

mein Gewinn liegt also wahrscheinlich sogar noch unter 10€, ich habe also natürlich noch kein Gewerbe dafür angemeldet.

Was heißt hier "natürlich"? Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbe führst du, sobald du selbständig, mit einer Gewinnabsicht und auf Dauer angelegt Produkte verkaufst oder eine nicht-freiberufliche Dienstleistung ausführst. Das Stichwort ist hier Gewinnabsicht. Es ist dem Gewerbeamt völlig egal, ob du bisher 0€, 100.000€ oder Verluste gemacht hast. Solang du mit einer Gewinnabsicht handelst, führst du ein Gewerbe und musst dieses daher auch anmelden - in der Regel daher noch vor dem ersten verdienten Cent.

Deine eigentliche Frage erübrigt sich daher: Ja, du musst dich als jemand, der Verpackungen in Umlauf bringt und ein Gewerbe führt (was du wie oben beschrieben tust, wenn auch nicht korrekt angemeldet), an das Verpackungsgesetz halten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter