Lucid Verpackungsregister ohne Gewerbe?
Hallo,
es gibt ja jetzt dieses neue Verpackungsgesetz, nach dem sich jeder, der verpackte Waren versendet, in diesem Lucid System anmelden muss.
Ich habe einen kleinen Etsy Shop, wo ich Schmuck verkaufe. Ich habe erst 2 Produkte verkauft und die sind auch relativ günstig, mein Gewinn liegt also wahrscheinlich sogar noch unter 10€, ich habe also natürlich noch kein Gewerbe dafür angemeldet.
Muss ich mich trotzdem in diesem Register registrieren lassen?
Ich habe versucht, mich aus den FAQ's schlau zu machen und da stand schon etwas von wegen "gewerblich", aber irgendwie bin ich mir nicht ganz sicher und einen Support gibt es für so etwas auf der Seite nicht.
Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir sagen, ob ich mich dafür auch anmelden muss, wenn ich noch kein Gewerbe habe?
Ich habe mal versucht, mich dort zu registrieren, aber ab irgendeinem Punkt wollten sie dann die Handelsregisternummer wissen und so etwas habe ich ja nicht.
Bitte aber nur antworten, wenn sich jemand wirklich sicher ist, ich will ja nicht gegen irgendein Gesetz verstoßen.
1 Antwort
mein Gewinn liegt also wahrscheinlich sogar noch unter 10€, ich habe also natürlich noch kein Gewerbe dafür angemeldet.
Was heißt hier "natürlich"? Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbe führst du, sobald du selbständig, mit einer Gewinnabsicht und auf Dauer angelegt Produkte verkaufst oder eine nicht-freiberufliche Dienstleistung ausführst. Das Stichwort ist hier Gewinnabsicht. Es ist dem Gewerbeamt völlig egal, ob du bisher 0€, 100.000€ oder Verluste gemacht hast. Solang du mit einer Gewinnabsicht handelst, führst du ein Gewerbe und musst dieses daher auch anmelden - in der Regel daher noch vor dem ersten verdienten Cent.
Deine eigentliche Frage erübrigt sich daher: Ja, du musst dich als jemand, der Verpackungen in Umlauf bringt und ein Gewerbe führt (was du wie oben beschrieben tust, wenn auch nicht korrekt angemeldet), an das Verpackungsgesetz halten.