Würde die Ausbildung nicht das Praktikum ersetzen bzw. wird das dann nicht angerechnet?

2 Antworten

Für die Ausbildung zur Logopädin braucht sie einen Haupt-oder Relschulabschluss. Also kann sie in jedem Fall die Ausbildung beginnen.

Das mit der FHR ist je nach Bundesland ein bisschen unterschielich. Mit einer "normalen" zweijährigen Berufsausbildung hätte sie wegen der zwei Jahre Praxiserfahrung die FHR anschließend automatisch. Da die Logopädieausbildung eine schulische Ausbildung ist, die an einer Berufsfachschule stattfindet, gibt es ja nur die Praktika. Allerdings sollte ein halbjähriges gelenkten Praktikum, das wahrscheinlich ohnehin Bestandteil der Ausbildung ist, ausreichen. Zu beachten ist aber, dass für die FHR in den meisten Bundesländern kürzere Praktika nicht addiert werden dürfen. Also würde ich mich an eurer Stelle bei der Berufsfachschule erkundigen, ob die Praxisphasen mindestens 24 Wochen Vollzeit am Stück betragen. Die sollten sich dort auch mit den Regelungen zur Fahchochschulreife eures Bundeslandes besser auskennen.

So war es jedenfalls bei einer Freundin von mir. Hat Abitur nicht geschafft, eine Ausbildung gemacht und hatte dann Fachabitur.