lautes Kindergetrampel bis teilweise 22 Uhr was tun?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend - Nachtruhe gilt i.d.R. von 22.00 - 6.00 Uhr in einigen Kommunen bis 7.00 Uhr.

Und Kinderlärm - Getrappel etc. ist ehedem hinzunehmen.


Leni98530  16.08.2024, 23:51

Das stimmt nicht. Bei Kinderlärm gibt es auch Grenzen. Eltern müssen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

"Kinderlärm aus Nachbarwohnungen ist nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von den Mitmietern hinzunehmen, nur weil er eben von Kindern stammt. Grundsätzlich ist bei jeder Art von Lärm - unter Einschluss von Kinderlärm - auf die Belange und das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht zu nehmen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 226/16). Zwar müssten in einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich als sozialadäquat hingenommen werden, sie stellten für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne weiteres einen Mangel der Mietsache dar. Hier gelte eine erweiterte Toleranzgrenze. Geräuschimmissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen, kindlichen Verhalten haben, seien ggf. auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltes grundsätzlich hinzunehmen. Die insoweit zu fordernde, erhöhte Toleranz habe aber Grenzen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Mitmieter detailliert darlegen, dass von den Kindern und den Mietern selbst Geräuschimmissionen ausgehen, die jedes noch hinzunehmende Maß überschreiten. Hier hatten die Mitmieter detailliert vorgetragen, dass aus der benachbarten Wohnung fast täglich, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zu Ruhezeiten massive Lärmstörungen durch heftiges Stampfen, Springen, Poltern sowie durch Schreie und sonstige lautstarke und aggressive familiäre Auseinandersetzungen auftreten."

0

Da kannst du gar nichts machen. Die Polizei kann auch nichts machen.