Kündigung wegen Eintrag im EFZ?

5 Antworten

Wie lange besteht denn das Beschäftigungsverhältnis schon ?

Länger als 6 Monate ?

Falls nicht, besteht noch kein Kündigungsschutz und eine Kündigung - kann auch ohne Begründung - erfolgen, ausgenommen, dass u.U. ein Personal-/Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung zu hören ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er arbeitet bereits seit einem Jahr dort.

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@Buddysencer91

Die Straftaten haben mit "Kindern" nichts zu tun.

Was heißt:

..., da man hier auch mit Kinder in Kontakt kommt.

Nachdem, was bisher zu lesen ist

  • keine Frage nach Straftaten bei der Einstellung
  • keine Straftaten im Zusammenhang mit "Kindern"

dürfte es keine arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, außer es besteht aufgrund der Betriebsgröße kein Kündigungsschutz.

... dann wäre auch eine Kündigung nicht ausgeschlossen.

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Das ist ja von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, aber es hilft definitiv nicht, auf bewährung zu sein, wenn man mit Kindern arbeiten will.

Das ist eine Einzelfallentscheidung. Betrug sollte jedenfalls nicht unterschätzt werden.

Er soll das offen an die Personaler kommunizieren!

Nur dann entgeht er einer Kündigung, wen er die Frage nach Vorstrafen bei der Einstellung verneint hat.

Wenn er im Einstellungsfragebogen die Unwahrheit geschrieben hat, kann er DESWEGEN entlassen werden. Das wäre ein Vertrauensbruch.

es gab kein Personal Bogen, er hat die erforderlichen Daten die benötigt wurden wohl einfach nur der Leitung mitgeteilt.

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