Kommt man mit den Noten noch durch?

1 Antwort

Bundesland?

OK, für Bayern gilt:

Du musst insgesamt 25 Halbjahresleistungen einbringen. Nur diese werden zur Berechnung des Gesamtergebnisses je Fach herangezogen.

Wenn du als Wahlpflichtfächer ebenfalls einbringungsfähige Fächer gewählt hast, kannst du insgesamt 6 Halbjahresleistungen streichen, maximal eins pro Fach. Die gestrichenen Leistungen fallen komplett aus der Berechnung raus.

Aus der 11. Klasse bleibt das erste Halbjahr unberücksichtigt bis auf Fächer, die nur in der 11. Klasse unterrichtet werden (z.B. Geschichte, Rechtslehre, ...).

Du darfst in maximal zwei Gesamtergebnissen unterpunkten, brauchst dann aber insgesamt eine höhere Punktzahl.

1× 1-3 Punkte: Gesamt 200 Punkte benötigt (Schnitt 5,0 Punkte)

2× 1-3 Punkte oder 1× 0 Punkte: 240 Punkte / 6,0 Punkte benötigt.

Außerdem darfst du in höchstens zwei Prüfungsergebnissen unterpunkten.