Kommt das ins Führungszeugnis? Muss nähmlich eins beim arbeitgeber abgeben. und wie lange wird das gespeichert?

4 Antworten

Als 18-Jähriger wird man meistens nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Sozialstunden oder Jugendarrest sind wahrscheinlich. Oder Einstellung des Verfahrens.

Nach Erwachsenen-Strafrecht käme dies im Frage:

§ 303a Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

https://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html

Ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten, wenn man zu einer höheren Strafe verurteilt wurde, als 90-Tagessätze Geldstrafe, oder mehrere Vorstrafen hat.

Du kannst aber die Staatsanwaltschaft kontaktieren, und um Einstellung des Verfahrens gemäß StPO 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit oder StPO 153a Einstellung gegen Auflagen und Weisungen bitten. Dies bedeutet, dass das Strafverfahren beendet wird, und die Schuldfrage ungeklärt bleibt. Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft Auflagen erteilen.

Ins Führungszeugnis kommen rechtskräftige Strafurteile. Allerdings gibt es auch hier Unterscheidungen:
Unter der Voraussetzung, dass bisher kein Eintrag im Führungszeugnis steht, werden Strafurteile bis 30 Tagen Haft und Geldstrafen bis 90 Tagessätze nicht eingetragen.Gibt es allerdings bereits einen oder mehrere Einträge, entfällt diese Voraussetzung - dann wird jedes weitere Urteil (unabhängig von der Höhe) eingetragen.

Ein entsprechender Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt in jedem Fall.

Vermutlich

Wenn nichts passiert, ist es gut

Zu 1; Das kommt auf die Schwere der Tat an. Zu 2; siehe 1. Zwischen 5 und 20 Jahren.