Kollegialität Früher Rom?

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Das war ein Grundsatz der Verfassung der Römischen Republik. Es gab im Normalfall für eine Aufgabe im Staat nie einen einzigen Amtsträger, sondern immer mehrere. Übertragen auf die Bundesrepublik würde das bedeuten, dass es zwei Bundeskanzler gäbe, die genau die gleichen Befugnisse hätten.

In Rom gab es immer zwei Konsuln, zwei Prätoren, vier Quästoren, zehn Volkstribunen usw.

Der Sinn war, Machtkonzentration in einer Hand zu vermeiden. Die Amtsträger kontrollierten sich gegenseitig und konnten unbedachte Handlungen des Kollegen rückgängig machen.

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Die Kollegialität ist auch die Bezeichnung für ein verfassungsrechtliches Prinzip der Römischen Republik, wonach jedes Magistratsamt des cursus honorum mit zwei oder mehr gleichberechtigten Kollegen besetzt werden musste, die gegenseitig das Recht der Intercessio (Verhinderung einer Anordnung des Kollegen) besaßen.

Kollegialität – Wikipedia

de.wikipedia.org › wiki › Kollegialität

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