Könnte jemand bitte lesen und erklären? Bitte?


04.06.2023, 04:15

Und ich denke meine größte Frage ist "Im welchen Zweifel?". Vielleicht wenn ich zumindest darauf eine Antwort bekommen könnte, könnte ich alles verbinden.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Glaube das ist keine aufgabe. sondern nur sätze zum lernen.

Bin selbst kaufmann für büromanagement.

Nach den komments das hier:

Im Zweifel sind Warenschulden Holschulden, Geldschulden Bringschulden. Ausnahme: Schickschulden beim Versendungskauf.

Holschuld: Gläubiger holt die Schuld vom Schuldner Z.B. Fahrradbeispiel.

Bringschuld: Schuldner bringt die Schuld zum Gläubigen Z.B. Du hast brennholz gekauft. Da ist meist lieferung vereinbart. Bei bauern ... Bei obi ists holschuld wennst nicht für lieferung extra zahlst. Weil an der kasse ja nur vereinbart wird dass du so viel holz zu dem preis kaufst.

Schickschuld: Schuldner schickt die Schuld Ist nicht nur geld. Ist auch die ware die du im quellekatalog bestellt hast. Oder bei ebayhändler gekauft hast.

Wenn im Vertrag nichts anderes ausgemacht wurde, dann ist am Wohnsitz des Schuldners zu leisten.

Eben das Beispiel mit Holzkauf bei OBI

taschenuhrenfan 
Fragesteller
 04.06.2023, 04:18

Haha.. aber irgendwie möchte ich es verstehen... Und trotzdem vielen Dank für die Antwort!

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Artur712  04.06.2023, 04:22
@taschenuhrenfan

Sende mal bild vom kompletten blatt. -dein beispiel mit fahrrad war richtig. scheinbar nichts abgemacht dass es das fahrradgeschäft schickt. Folglich holschulden die der käufer sich selbst holen muss.

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taschenuhrenfan 
Fragesteller
 04.06.2023, 04:35
@Artur712

Ich habe leider das aus einem Buch abgeschrieben, welches nicht mir gehört. Jedoch, war das Thema Vertragserfüllung. Es ging um Erfüllungsort, Erfüllungszeit und Erfüllungsart.
Beim Vertragsort war Folgendes 1 zu 1:

Wenn im Vertrag nichts anderes ausgemacht wurde, dann ist am Wohnsitz des Schuldners zu leisten.
Im Zweifel sind Warenschulden Holschulden und Geldschulden Bringschulden (das Gegenteil kann aber vereinbart werden). Ausnahme: Schickschulden beim Versendungskauf.

Holschuld: Gläubiger holt die Schuld vom Schuldner (Erfüllungsort Schuldner)
Bringschuld: Schuldner bringt die Schuld zum Gläubigen (Erfüllungsort Gläubigen)
Schickschuld: Schuldner schickt die Schuld
(Erfüllungsort Schuldner)

Mehr war da nicht. Das Beispiel mit dem Fahrrad war von mir.

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Artur712  04.06.2023, 04:42
@Artur712

In Wirtschaft und Vertragsrecht hab ich gut abgeschnitten. Sozialzeug zb war nicht mein ding. Aber wenn du 16 oder älter bist, können wir uns befreunden und tels oder skypename tauschen. Dann kann ich dir öfters mal helfen.

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taschenuhrenfan 
Fragesteller
 04.06.2023, 04:42

Verstehe es jetzt viel besser! Vielen-Vielen Dank, dass Sie sich so eine Mühe gemacht haben!!

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Artur712  04.06.2023, 04:44
@taschenuhrenfan

Bin doch kein Sie. Sonst wäre der nickname ein familienname. Wer vorname als nickname angibt wird von mir geduzt. Aber im internet duze ich eigentlich alle xD

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Artur712  04.06.2023, 04:47
@Artur712

Lauter Daumen. Vielen Dank. Wennst dich noch mehr bedanken willst kannst in paar tagen stern vergeben. Aber ist auch so OK. Bei skype bekomm ich ja auch nicht für alles daumen hoch usw. Also wennst magst ...

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Immer der, der auf etwas wartet das ihm rechtlich zusteht, ist Gläubiger

und der, der rechtlich etwas geben muss, ist Schuldner.

Gläubiger = Verkäufer und Schuldner = Käufer.

Vielleicht macht es das verständlicher :)

taschenuhrenfan 
Fragesteller
 04.06.2023, 06:34

Ja, weil es in diesem Fall um wie WARE geht :D. Vielen Dank für die Antwort!

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