Kleinunternehmer welche Tätigkeitsbezeichnung muß ich angeben?

3 Antworten

An- und Verkauf von Gegenständen dürfte völlig ausreichen.

junatheodora 
Fragesteller
 25.04.2021, 23:00

auch wenn ich selbstgemachte Sachen verkaufen will?

0
Duderdorf  25.04.2021, 23:02
@junatheodora

Ja, das ist kein Problem. Wenn genügend Platz auf dem Formular ist, kannst Du das, was du tun möchtes ja auch noch näher beschreiben. Und wenn Dir später noch etwas einfällt, was du nicht angemeldet hast, dann ist das auch kein Problem.

Mache es nicht schwieriger, als es ist.

1
junatheodora 
Fragesteller
 25.04.2021, 23:11
@junatheodora

wie ist es denn dann mit Rechnungen ( ich weis das ich keine MWST ausweisen darf.....) wenn ich Privat was kaufe oder auch online oder was geschenkt bekomme, da bekomme ich doch keine Rechnung? Da kann ich doch keinen Einkaufspreis belegen?

0
Plaritma  25.04.2021, 23:15
@junatheodora

Dann machst du einen Eigenbeleg mit Datum und Preis oder "geschenkt".

Also selber schreiben.

1
Duderdorf  25.04.2021, 23:18
@junatheodora

Auf die von Dir ausgestellten Rechnungen schreibst du drauf, dass du Kleinunternehmer gem. § 19 EStG bist.

Wenn du etwas privat kaufst, brauchst du keine Rechnung, jedenfalls nicht für dein Gewerbe. Nur wenn du etwas für dein Gewerbe einkaufst, dann brauchst du eine Rechnung, wenn du diesen Aufwand bei deiner Einnahme-Überschussrechnung zur Feststellung deines zu versteuernden Einkommens geltend machen willst.

Da du keine Umsatzsteuer abführst, kannst du natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.

0
junatheodora 
Fragesteller
 25.04.2021, 23:20
@Duderdorf

Danke, das ist ja dann gar nicht so kompliziert wie ich dachte :-)

1

Kleinunternehmen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. In der Rechtsprechung des Handelsrecht gibt es noch ein Kleingewerbe. Im gewerberecht gibt es nur ein gewerbe. Du gibst dann noch den Tätigkeitsbereich an. Die frage im anmeldeformular, wird das gewerbe im Nebenerwerb ausgeübt, hat nur statistische bedeutung. bei der Sozialversicherung, der Krankenkasse, gibt es aber ein Gewerbe im Nebenerwerb.

junatheodora 
Fragesteller
 25.04.2021, 23:05

Dankeschön

0
junatheodora 
Fragesteller
 25.04.2021, 23:15

wie ist es denn dann mit Rechnungen ( ich weis das ich keine MWST ausweisen darf.....) wenn ich Privat was kaufe oder auch online oder was geschenkt bekomme, da bekomme ich doch keine Rechnung? Da kann ich doch keinen Einkaufspreis belegen? Was muss ich da angeben?

0
berndcleve  26.04.2021, 12:33
@junatheodora

Bei einem Privatverkauf kannst du eine Rechnung/Quittung verlangen. Wenn du online was geschenkt bekommst, brauchst du dafür nur die online Auszüge, wo drin steht, dass das ein Geschenk war. Keine Buchung ohne Beleg.

0
junatheodora 
Fragesteller
 27.04.2021, 13:14
@berndcleve

Ah danke, ("Bei einem Privatverkauf kannst du eine Rechnung/Quittung verlangen") kann ich oder muß ich? Privatleute machen das immer nicht so gerne ( und mein Plan ist fast ausschließlich von Privat günstig einzukaufen und mit Gewinn wieder zu verkaufen.Und meisten kaufen dann ja Privatleute ( Sammler ) wieder bei mir. Muss ich denen dann eine Rechnung über den Kauf ausstellen ( wenn keine verlangt wird ) oder kann ich?

Danke schon mal für die Antwort.

LG

0
berndcleve  27.04.2021, 13:45
@junatheodora

Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du etwas ankaufst von Privat hast du das Recht auf eine Qittung. Ob der Verkäufer das macht, ist eine andere Frage. Und beim Verkauf musst du auch wieder eine Qittung ausstellen.

0
junatheodora 
Fragesteller
 27.04.2021, 13:48
@berndcleve

ok danke und wenn ich was per Überweisung oder Paypal bezahle gilt daas dann auch als Beleg?

0
junatheodora 
Fragesteller
 27.04.2021, 13:55
@berndcleve

Also wenn ich was kaufe gilt der Kontoauszug als Beleg ( Rechnung ) und wenn ich verkaufe genauso? Das wäre ja dann gar nicht so kompliziert!

0

Haushatsauflöng, Umzüge und Transporte aller Art.

Oder An- und Verkauf aller Art.