Klassenverweis geht das?
Hey,
Heute vor dem Englisch Unterricht fanden es ein paar jungs aus meiner Klasse lustig, einen tisch mit stühlen drauf vor die tür zu stellen...
Als die lehrerin rein kam fiel alles um( der boden hat jetzt glaub eine dulle) aufjedenfall ist die lehrerin sehr genervt von uns weil wir sehr laut sind ... heute meinte sie das sie nun einen Klassenverweis schreibe! Darf sie das überhaupt? Ich mein sie kann ja eigl nicht sagen wer es war und ich finde es ziemlich unfair das ich dafür jetzt auch gerade stehen muss, obwohl ich nichts getan hab.
Sie meint, das die anderen pech hätten und sie den verweis nur aufhebt wenn die leute die es waren gestehen, tut aber keiner :|
Also darf sie das, kann ich was dagegen tun und zählt der anders als ein normaler?
Danke schonmal im vorraus :)
4 Stimmen
7 Antworten
Zu aller erst muss ich sagen das man auch erst einmal die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten anrufen könnte. Zudem sind die Jungen ziemlich Feige wenn sie es nicht zugeben und die komplette darunter leiden muss.
Das was euer Lehrer bzw. Lehrerin jetzt tätigen will ist eine Kollektivbestrafung. Dies darf sie jedoch nicht da das keine Erziehungsmethode ist. Zudem darf sie solche Strafen nicht erteilen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen (§ 1 GG) , weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Bitte drucke den Folgenden Paragraphen aus. Sollte der Lehrer darauf keine Antwort leisten, wende dich bitte an deine Eltern. § 47 SchUG - Hier steht drin das Kollektivbestrafungen in der Schule unzulässig sind und nicht als Erziehungsmaßnahme zählt.
MFG
Nein ich meine § 47 SchUG! Wieso sollte ich § 53 SchUG meinen. Ist doch ein komplett anderes Thema.
Dies wäre eine Kollektivstrafe und ist in Deutschland illegal.
(§ 47 SchUG)
Ich kenn sowas von anderen Lehrern, bin auch eher der meinung dass sie sowas nicht darf
Das darf sie nicht das verbietet das Schulg §53
Es gibt keine "Sippenhaft".
Ein Verweis für eine ganze Schulklasse ist nicht möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versch%C3%A4rfter_Verweis
Vorgeschrieben ist vor der schriftlichen Mitteilung an die Erziehungsberechtigten eine Anhörung des betroffenen Schülers.
Die Kollektivbestrafung im Schulwesen ist unzulässig. Ganz einfach... § 47 SchUG
Meinst du nicht den §53 statt 47?