Kinderdrohne mit Kamera?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Fliegen darf er die, solange die Drohne nach 2009/48/EG ein Spielzeug ist. Das sind die meisten Drohnen im unteren Preissegement, wenn du sicher gehen möchtest kannst du den Hersteller diesbezüglich anschreiben. Solange diese Richtlinie bei der Drohne der Fall ist müsstet ihr nichts weiter unternehmen. Eine betreiberregistrierung bzw. eine Haftpflichtversicherung braucht ihr dann nicht. Mit Spielzeug Drohnen habe ich keine Erfahrung, mit Revell RC, Siku oder Jamara dürfte ihr ganz gut fahren

Wertiger währen allerdings Modelle wie die DJI Tello oder die Potensic A20

Mit Kamera ist etwas schwierig bei privater Nutzung...soweit ich weiß nur auf freier Fläche in maximal 120 Meter Höhe und immer in Sichtweite. Da ist das Thema Datenschutz ein ziemlicher Knackpunkt, der für unerwünschte Kopfschmerzen sorgen könnte, wenn dein Sohn damit einfach durch das Wohngebiet steuert und die Kamera irgendwelche zufälligen Leute/Privatgebäude filmt.

Außerdem müssen die Dronen mit einer Kamera grundsätzlich registriert werden.