Kaufmann nachHGB?
kann man als Winzer Kaufmann sein?
1 Antwort
Land- und Forstwirte sind von Gesetzes wegen keine Kaufleute, selbst wenn ihr Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert, § 3 Abs. 1 HGB. Auch Land- und Forstwirte können sich jedoch im Handelsregister eintragen lassen, sobald sie nach Art und Umfang einen Geschäftsbetrieb unterhalten, der eine kaufmännische Einrichtung erfordert, § 3 Abs. 2 HGB. Die freiwillige Eintragung ist auch hier konstitutiv.
Woher ich das weiß:Recherche