Katzen netz Balkon?
Hallo,
wir haben am Balkon ein Katzennetz angebracht, dafür mussten wir in die Wand bohren. Das Netz selbst ist Grün.
Der Vermieter hat uns dies erlaubt und hatte keinerlei Probleme damit.
Nun nach gut 3 Wochen, meldete sich die Hausverwaltung bei Ihm und meinte, es soll ab, da es das Gesamtbild schlecht darstellt.
Wir sind vor 4 Wochen in die Nachbarwohnung gezogen, die gegenüber unserer Alten wohnung liegt und dort hatten wir über Jahre das selbe Netz hängen und niemanden störte es, da es sich auf der Rückseite der Wohnanlage befindet und nur vereinzelte Nachbarn es sehen konnten.
In der Neuen wohnung ist es ebenfalls auf der Rückseite und nur 2 Nachbarn könnten es sehen, da es sonst von Bäumen verdeckt wird. Eine Hauptstraße o.ä gibt es auf der Rückseite nicht.
Nun die Frage, ob es wirklich weg muss?.
1 Antwort
Da der Eigentümer des Miethauses sein Einverständnis gegeben hat, könnt ihr es dran lassen, wenn,....
Die Hausverwaltung hat sich nach den Vorgaben des MIethaus -Eigentümers zu orientieren, nicht umgekehrt.
Sollten jedoch Wohnungen in diesem Haus nicht Eigentum des Hauseigentümers sein und somit eine Eigentümergemeinschaft bestehen, haben diese zu entscheiden. Dann könnte es tatsächlich sein, dass sowas nicht erlaubt ist und ihr das Netz leider wieder entfernen müsst.
Aha. NUn dann ist davon auszugehen, dass es mehrere Eigentümer gibt. Und diese vermutlich beschlossen hat, dass man keine Netze anbringen darf.
In dem Fall müsst ihr leider das Netz entfernen. Ist zwar meiner Meinung nach Unsinn- aber da kann man dann leider nichts mehr machen und muss sich daran halten.
Da Hilft es auch nicht, ein Argument zu bringen, das in der Nachbarswohnung dies Jahrelang wohl kein Problem war.. Kann man nicht verstehen, zu mal es niemanden Stört und auch nicht von der Straße aus einsehbar ist... Traurig so etwas
Ja wie gesagt, ich verstehe so was auch nicht. Aber es ändert dabnn leider nichts an der Tatsache, dass ihr euch dem leider beugen müsst, auch wenn es ärgerlich ist. Warum manche einfach nur bis sich denken und andere Möglichkeiten nehmen, nur aufgrund von überflüssiger Halsstarrigkeit,.. Ich versteh es auch nicht.
Das weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, das es 1x im Jahr, eine Eigentümerversammlung gibt. Meinem Vermieter gehört nur die Wohnung, in der ich Wohne