Katalysatordiebstahl, welche Straftat?
Hallo zusammen,
Hat einer eine Idee welcher Paragraph in Frage kommt bei einem Katalysatordiebstahl. Meine Idee wäre § 242, 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Idee dahinter wäre hier, dass der KAT ersteinmal durch eine Flex abgetrennt werden muss und er dadurch, dass das Auto vermutlich eingehoben werden muss, besonders gesichert ist. Vielleicht hat einer noch eine andere Idee oder eine andere Begründung.
Viele Grüße
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Das besonders gesichert ist fernliegend und sollte nicht mehr als ne. Satz bekommen.
Sachbeschädigung ist natürlich erfüllt.
Und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr könnte man Anprüfen weil das Auto in der Funktion eingeschränkt ist.