Kann sie mich anzeigen?
Hallo.
Ich bin ein Junge und 17 Jahre alt, ich habe vor kurzem etwas sehr sehr dummes gemacht bzw geschrieben, und zwar kam mir die ausgesprochen dumme Idee einer Freundin aus Spaß "Zeig mir deine Mumu" zu schreiben abgesehen davon dass ich mich in Grund und Boden schäme soetwas unsensibles gesagt zu haben plagt mich seitdem die Angst eine Anzeige zu bekommen die mein Leben wohlmöglich zerstören könnte da sie verständlicherweise empört war und nichtsmehr mit mir zu tun haben will..und jetzt frage ich mich ob sie mich denn wegen des Satzes anzeigen kann, bitte nur antworten wenn ihr euch wirklich auskennt.
6 Antworten
Klar kann sie dich anzeigen gehen wollen. Aber wenn das nicht gerade eine 12 Jährige war, wirst du nichts zu befürchten haben. Was glaubst du außerdem, was alles so im Internet gebracht wird? Eine strafrechtliche Relevanz kann auch dann erst bestehen, wenn nachweisbar ist, dass es ernst gemeint war bzw. andere strafrechtliche Intentionen dahinter stecken. Diese "Beweislast" wird ganz wahrscheinlich nicht dazu führen, dass du bestraft wirst.
Klar kann sie dich Anzeigen da sie Beweise hat.... aber wenn das eine Freundin ist die du in echt kennst und ihr euch eigentlich gut versteht denke ich das sie dich zwar vermeidet aber dich wahrscheinlich nicht anzeigt. Also meine Meinung ist, dass sie wahrscheinlich keine Anzeige erstattet. Ich hatte auch schon hate bekommen und für mich war das einfach nur sinnlos irgendwas zu machen oder zur polizei zu gehen also ich würde mich auch schämen für was du gemacht hast aber mach dir da nicht so viele Gedanken.
Jeder kann jeden anzeigen, jederzeit.
Rein theoretisch ja, wegen sexueller Belästigung, aber sag ihr das einfach. Also dass es dir mega leid tut usw.
Wenn sie dich anzeigen sollte (was sie vermutlich nicht tut) wird deine Strafe glaub nur kleine sein, da es ja nur dieser eine Satz war und du sonst nichts gemacht hast. Abgesehen davon kann eine Strafe nochmal gemindert werden, wenn man kooperiert/es zugibt.
Hmm. "Sexuelle Belästigung" ist dann, zumindest strafrechtlich, doch etwas völlig anderes:https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html
Ja sie kann dich anzeigen denn verbale herabwürdigende Bemerkungen aber auch obszöne Äußerungen erfüllen den Tatbestand einer sexuellen Beleidigung (§ 185 StGB). Du solltest dich also lieber entschuldigen.
Habe ich