Kann sie angezeigt werden? Wenn ja mit welcher Begründung?
Das ist ein Screenshot aus dem Chat von einer Freundin und mir. Kann er sie jetzt einzeigen? Sie ist 14, er auch (glaube ich). Wenn ja mit welcher Begründung?
3 Antworten
wenn der kleine 14 jährige es wirklich ernst meint (was in den meisten Fällen nicht so ist), dann wird denke ich keine Strafen auf sie zu kommen, vielleicht ein starkes Elterngespräch aber mehr sollte da nicht passieren.
Sie ist 14 und damit Strafmündig, wird dann halt Jugendstrafrecht und das ist nicht die einzige mögliche Straftat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
wäre auch ein Kandidat.
diese Dinge könnte man so auch übernehmen, aber ich vermute das es dazu höchstwahrscheinlich nicht kommt. Aber ansonsten top Recherche!
Wer seine Bilder veröffentlicht hat Pech
Wird aber schwierig da die Beschuldigten und das Opfer noch minderjährig sind..