Kann mir jemand den Fall erklären bitte??
Nachdem ein Hersteller eine Preisliste an Kunden verschickt hat, stellt er fest, dass sie sich nicht um die aktuelle Preisliste, sondern um die das Vorjahres handelt. Bis wann muss er sein Angebot widerrufen? Nachdem ein Hersteller eine Preisliste an Kunden verschickt hat, stellt er fest, dass sie sich nicht um die aktuelle Preisliste, sondern um die das Vorjahres handelt. Bis wann muss er sein Angebot widerrufen?
2 Antworten
§ 130 BGB
Ich kanns nicht belegen - ist schon so lange her, lol - aber so eine Preisliste ist, afaik(!), kein Angebot im Sinne eines Kaufvertrags. Erst wenn der Kunde bestellt und der Verkäufer darauf eingeht, kommt ein Vertrag zustande.
Außerdem ist es üblich, dass auf solchen Preislisten der Gültigkeitszeitraum steht und außerdem der Zusatz "Änderungen und Irrtümer vorbehalten", so dass ein Käufer den Verkäufer nicht darauf festnageln kann.
Daher würde ich sagen: da muss nix widerrufen werden (die aktuele Preisliste nachreichen würde aber natürlich schon Sinn machen ...).